Warum ist der Kauf einer Immobilie sinnvoll?

Immobilienkaufvertrag – Kaufvertrag mit notarieller Beurkundung

Der Kauf einer Immobilie ist ein Rechtsgeschäft von weitreichender Bedeutung. Es geht dabei meist um große Geldbeträge und viele Menschen unterschreiben einen Immobilienkaufvertrag nur einmal in ihrem Leben. Werden andere Kaufverträge, wie beispielsweise der Kauf von Möbeln oder Konsumgütern einfach zwischen Käufer und Verkäufer formlos geschlossen, so ist der Kaufvertrag für eine Immobilie an eine notarielle Beurkundung gebunden. Der Notar hat die Aufgabe, den Vertrag aufzusetzen und dafür Sorge zu tragen, dass keine von beiden Parteien in dem Vertrag deutlich benachteiligt werden. Zum Zeichen der Ordnungsmäßigkeit ist der Notar verpflichtet, den Kaufvertrag mit zu unterschreiben.

Welche Vertragsbedingungen sind Teil eines Immobilienkaufvertrags?

Am Beginn des Kaufvertrages stehen die persönlichen Daten der beiden Vertragsparteien. Der Notar bestätigt die Legitimation von Käufer und Verkäufer anhand der vorgelegten Ausweise. Danach wird der Kaufgegenstand genau beschrieben. Die Angaben der Immobilie im Kaufvertrag stimmen exakt mit den Eintragungen im Grundbuch überein, dass beim Amtsgericht am Wohnsitz des Verkäufers geführt wird. Der Stand des Grundbuches, der im Kaufvertrag wiedergegeben wird, besteht aus drei Abteilungen. In Abteilung eins steht der Eigentümer des Grundstücks. Abteilung zwei gibt die Lasten und Beschränkungen im Grundbuch an. In der dritten Abteilung stehen die Grundschulden und Hypotheken die auf dem Grundstück lasten. Als Nächstes folgt der Kaufpreis, zu dem die Immobilie verkauft werden soll. Jetzt werden die Bedingungen festgehalten, zu denen die Immobilie den Eigentümer wechseln wird. Der Käufer ist daran interessiert, dass er später Eigentümer der Immobilie wird und dass alle Belastungen des Verkäufers aus dem Grundbuch gelöscht werden. Zusätzlich hat der Käufer meist den Kaufpreis mit eigenen Krediten finanziert, die nach Abwicklung des Immobilienkaufvertrages für den neuen Eigentümer eingetragen werden sollen. Die wichtigste Bedingung des Verkäufers ist, dass der Vertrag ordentlich abgewickelt wird und er am Ende den Verkaufserlös auf seinem Konto gutgeschrieben bekommt.

Wie wird der Immobilienkaufvertrag in der Praxis abgewickelt?

Nachdem der Notar den Entwurf des Kaufvertrages aufgesetzt hat, wird dieser sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer zur Kenntnisnahme zugesandt. Sind beide Parteien mit dem Inhalt einverstanden, wird der Notartermin in den Praxisräumen des Notariats vereinbart. Die Beteiligten des Kaufvertrages und der Notar erscheinen in der Regel persönlich. Der Notar verliest den Immobilienkaufvertrag und anschließend wird der Vertrag von Käufer, Verkäufer und Notar unterzeichnet. Der Notar setzt sich mit den beteiligten Banken in Verbindung, um die alten und neuen Verbindlichkeiten entsprechend abzuwickeln. Er fungiert in diesem Fall als Treuhänder, der Gelder entgegennimmt und Verbindlichkeiten ablöst. Sind alle Bedingungen erfüllt, bekommt der Verkäufer sein Geld. Der Notar gibt auch den Auftrag an das Grundbuchamt, damit der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden kann.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Verband der Wohneigentümer e.V.


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